Eintragung ins Vereinsregister

 

 

Wir heißen nun "Haus des Engagements e.V."!

Wir haben eine aufregende Neuigkeit: der Treffpunkt Freiburg e.V. hat einen neuen Namen angenommen und heißt nun offiziell Haus des Engagements e.V.! Diese Veränderung steht nicht nur für Klarheit nach innen und außen, sondern symbolisiert auch einen gelungenen Generationenwechsel eines seit 20 Jahren bestehenden und erfolgreichen Vereins.

Wir sind natürlich weiterhin wie gewohnt für euch da. Ihr erreicht uns am besten per Mail: info [at] haus-des-engagements.de

Die Inhalte dieser Treffpunkt Freiburg-Webseite werden in der kommenden Zeit auf die Webseite des Haus des Engagements umgezogen. Dor findet ihr auch die aktuellen Inhalte zu eurem Verein. Diese Webseite wird nicht mehr aktualisiert, die Inhalte sind jedoch auch hier noch einge Zeit abrufbar.

 

Zum Hintergrund: Warum der Wandel?

Dafür lest ihr am besten den aktuellen Blogbeitrag dazu: https://haus-des-engagements.de/2024/01/26/wir-heissen-nun-haus-des-engagements-e-v/

Auf dieser Seite findet ihr außerdem unseren Werdegang seit 1992....: https://haus-des-engagements.de/ueber-uns/der-verein/

 

 

 

  • Wer darf sich eintragen? Das Vereinsregister steht nur für Vereine mit ideellem Zweck offen (ob gemeinnützig oder nicht), die durch diese Eintragung ihre Rechtsfähigkeit erhalten (die ihnen bestimmte Vorteile bringt). Vereine mit wirtschaftlichem Zweck (nach § 22 BGB) werden nicht ins Vereinsregister eingetragen. Sie erlangen Rechtsfähigkeit durch Verleihung; zuständig ist das Regierungspräsidium.
  • Wo? Das Vereinsregister ist beim Amtsgericht angesiedelt, in der Außenstelle Registergericht, Bismarckallee 2, 79098 Freiburg, Tel.: 0761/ 205-1916 (Öffnungszeiten: Mo-Fr 9-12 Uhr).
  • Wie? Für den Erst-Eintrag und spätere Änderungsmeldungen gibt es auf der Website des Amtsgerichts die Formulare und ein Merkblatt. Wenn Sie die Änderungen durch mehrere Mitgliederversammlungen anmelden, gilt: Für jede Mitgliederversammlung brauchen Sie ein neues Formular. Man kann die ausgefüllten und beglaubigten Meldeformulare dem Registergericht per Post zusenden, besser ist es jedoch, sie persönlich vorbeizubringen, weil man dann gleich erfährt, ob man vielleicht etwas Wichtiges vergessen hat. Einige Zeit später erhält man mit der Post die sog. "Eintragungsnachricht" und wiederum später die Rechnung für die Eintragungsgebühr. Falls Sie einen aktuellen Vereinsregisterauszug brauchen, können Sie den gleich bei der Eintragung anfordern.
  • Beilagen: Änderungen des Vorstands und der Satzung, die man dem Registergericht meldet, müssen durch ein Protokoll der Mitgliederversammlung nachgewiesen werden, auf der diese Änderungen beschlossen wurden. Diese Protokolle müssen bestimmten formalen Vorschriften genügen (s.o.) und vom Protokollanten unterschrieben sein. Bei Satzungsänderungen muß auch die neue Satzung beigelegt werden.
  • Unterschrift: Unterschreiben muß diese Meldungen ein Vorstandsmitglied (oder mehrere, je nachdem, was die Satzung zur Vertretungsberechtigung vorschreibt); es darf auch ein gerade neu gewähltes Vorstandsmitglied sein. Lieber einmal mehr in die Satzung schauen: wenn irrtümlich ein Vorstandsmitglied zu wenig unterschreibt, muß man das nachholen und hat dadurch mehr Aufwand.
  • Beglaubigung: Diese Unterschrift auf dem Meldeformular muß beglaubigt werden, entweder von einem Notar oder der Kommune (in kleinen Gemeinden gibt es die Grundbuchratsschreiber). Zur Beglaubigung müssen die unterzeichnenden Vorstandsmitglieder gültige Ausweispapiere mitbringen. Ausweiskopien der anderen Vorstandsmitglieder sind nicht notwendig. Vom beglaubigten Meldeformular erhalten Sie eine Kopie. Das Original reichen Sie beim Vereinsregister ein. ACHTUNG: Planen Sie Zeit ein - früher konnte man einfach zu den Öffnungszeiten beim staatlichen Notar vorbeikommen, seit der Notariatsreform ist der staatliche Notar abgeschafft und man muss sowohl bei der Kommune als auch beim privaten Notar vorher Termine vereinbaren, was sich u.U. hinziehen kann...
  • Gebühren der Beglaubigung: Die Beglaubigung durch die Kommune ist in Freiburg für gemeinnützige Vereine kostenlos, beim privaten Notar kostet z.B. die Beglaubigung einer Unterschrift unter eine Änderungsmeldung ca. 23 Euro (abhängig von der Gebührenordnung für Notare, Stand 2021).
  • Gebühren des Vereinsregister-Eintrages: Die Erst-Eintragung ins Vereinsregister kostet nicht-gemeinnützige Vereine 75 Euro, weitere Eintragungen 50 Euro. Gemeinnützige Vereine erhalten eine Ermäßigung (Stand 2021).
  • Auskunft aus dem Vereinsregister: Einsicht ins Vereinsregister ist allen BürgerInnen kostenlos möglich. Einen vom Registergericht erstellten Vereinsregisterauszug Ihres Vereins (z.B. zur Vorlage bei der Bank) können Sie jederzeit erhalten (beglaubigt oder unbeglaubigt). Gemeinnützige Vereine müssen dafür nichts zahlen und bitten einfach das Registergericht direkt um den Auszug, am einfachsten register [at] agfreiburg.justiz.bwl.de (per Email); der Anfrage sollte ein aktueller Freistellungsbescheid des Finanzamts beiliegen. Nicht als gemeinnützig anerkannte Vereine müssen eine  eine kleine Gebühr zahlen. Näheres erfahren Sie hier.
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