Seit dem 1. November 2020 gilt bekanntlich ein "Lockdown light". Die neugefaßte…
Wenn Mitgliederversammlungen Satzungen beschließen bzw. ändern oder Vorstandsmitglieder wählen, muß dies dem Vereinsregister gemeldet werden. Einer solchen Meldung muß ein Protokoll dieser Versammlung beiliegen, das bestimmten Kriterien genügen muß. Am besten gewöhnen Sie sich frühzeitig daran und gestalten von vorneherein alle Ihre Protokolle so, daß sie folgendes enthalten:
Gemeinsam Gesellschaft Gestalten
Wir fördern Bürgerschaftliches Engagement - für eine aktive Bürgergesellschaft
Von Ehrenamtlichen für Ehrenamtliche - von bürgerschaftlich Engagierten selbst verwaltet
Seit dem 1. November 2020 gilt bekanntlich ein "Lockdown light". Die neugefaßte…
Aufgrund der Corona-…