Aufwandsentschädigung für Ehrenamtliche

 

 

Wir heißen nun "Haus des Engagements e.V."!

Wir haben eine aufregende Neuigkeit: der Treffpunkt Freiburg e.V. hat einen neuen Namen angenommen und heißt nun offiziell Haus des Engagements e.V.! Diese Veränderung steht nicht nur für Klarheit nach innen und außen, sondern symbolisiert auch einen gelungenen Generationenwechsel eines seit 20 Jahren bestehenden und erfolgreichen Vereins.

Wir sind natürlich weiterhin wie gewohnt für euch da. Ihr erreicht uns am besten per Mail: info [at] haus-des-engagements.de

Die Inhalte dieser Treffpunkt Freiburg-Webseite werden in der kommenden Zeit auf die Webseite des Haus des Engagements umgezogen. Dor findet ihr auch die aktuellen Inhalte zu eurem Verein. Diese Webseite wird nicht mehr aktualisiert, die Inhalte sind jedoch auch hier noch einge Zeit abrufbar.

 

Zum Hintergrund: Warum der Wandel?

Dafür lest ihr am besten den aktuellen Blogbeitrag dazu: https://haus-des-engagements.de/2024/01/26/wir-heissen-nun-haus-des-engagements-e-v/

Auf dieser Seite findet ihr außerdem unseren Werdegang seit 1992....: https://haus-des-engagements.de/ueber-uns/der-verein/

 

 

Ehrenamtliche Tätigkeiten sind darüber definiert, daß sie ohne Vergütung geleistet werden.

Es ist jedoch möglich, eine solche zu zahlen. Ob diese "Monetarisierung des Ehrenamts" sinnvoll ist oder nicht, wird seit Jahrzehnten diskutiert. Auf der Pro-Seite stehen die Interessen derjenigen Engagierten, die darauf angewiesen sind, etwas dazuzuverdienen, und die Interessen von z.B. Wohlfahrtsverbänden, auf diese Weise trotz knapper Mittel Leistungen für ihre Zielgruppen anbieten zu können. Auf der Contra-Seite wird die Ungleichbehandlung von Engagierten kritisiert (manche erhalten eine Aufwandsentschädigung, andere nicht), der Verlust an Selbstbestimmung und Eigensinn im Engagement, der ungeregelte Übergang zu "Mini-Jobs" sowie dass dies ein Lohndumping gegenüber den hauptamtlichen Arbeitskräften begünstige.

Aktuell gelten seitens des Gesetzgebers folgende Aufwandsentschädigungen für Engagierte als steuerfrei (Stand 2021):

  • Übungsleiterpauschale: für Tätigkeiten unmittelbar mit Menschen, z.B. Sport-Training, Pflege oder Unterricht, sind bis zu 3000 Euro pro Jahr möglich
  • Ehrenamtspauschale: für organisatorische oder technische Tätigkeiten sind bis zu 840 Euro pro Jahr möglich

Quelle: Einkommenssteuergesetz, § 3, Nr. 26

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