Seit dem 1. November 2020 gilt bekanntlich ein "Lockdown light". Die neugefaßte…
Für Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren wollen oder die engagiert sind, spielt die Frage, ob sich dadurch auch Nachteile für sie ergeben könnten, zunächst eher keine Rolle. Fragen nach rechtlichen Grundlagen kommen aber spätestens auf, wenn jemand einen Verein gründet bzw. in einem Verein Verantwortung (z.B. Vorstandschaft) übernimmt, wenn innerhalb einer ehrenamtlichen Tätigkeit Aufwandspauschalen für die geleistete Arbeit bezahlt oder wenn ein Unglück passiert und Dinge oder Personen geschädigt werden.
Dieser Kurs ist vor allem für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Vereinsvorstände gedacht, die in ihrer Einrichtung/ Vereinen freiwillige Herlferinnen und Helfer begleiten.
Folgende Themen werden behandelt:
Gemeinsam Gesellschaft Gestalten
Wir fördern Bürgerschaftliches Engagement - für eine aktive Bürgergesellschaft
Von Ehrenamtlichen für Ehrenamtliche - von bürgerschaftlich Engagierten selbst verwaltet
Seit dem 1. November 2020 gilt bekanntlich ein "Lockdown light". Die neugefaßte…
Aufgrund der Corona-…